FAQ
Häufig gestellte Fragen zu Ausbildung und Rundflügen
Der Termin kann vorab telefonisch unter 0160/99641780 oder unter der Nummer 07148/8800 (Flugplatztelefon nur an Sonntagen) vereinbart werden.
Rundfluggutscheine verlieren nicht an Gültigkeit.
Dem Gutschein liegt eine Rechnung mit allen notwendigen Zahlungsangaben bei.
Die Segelflugausbildung kann bereits im Alter von 14 Jahren begonnen werden. Das Mindestalter, um die Prüfung zur Segelfluglizenz (SPL) abzulegen, beträgt 16.
Vorraussetzung zur Ultraleichtflugausbildung ist das Alter von 16 Jahren. Für Abschlussprüfung und Scheinerhalt muss das Alter von 17 Jahre erlangt sein.
Nein, wir haben eine Vielzahl an Flugzeugen unterschiedlicher Leistungsklassen in Vereinsbesitz. Je nach Erfahrung/ Übungsstand kann auf diese während, als auch nach der Ausbildung zugegriffen werden. Zusätzlich haben einige Mitglieder auch Privatflugzeuge.
Im Segelflug gibt es zwei gängige Startmethoden.
Beim Windenstart wird das Segelflugzeug mittels einer Seilwinde in die Luft gebracht. Dafür steht am anderen Ende der Startbahn die Winde. Das ist ein LKW, auf dessen Ladefläche eine oder mehrere Seiltrommeln montiert sind. Das Seil wird mit dem Segelflugzeug am anderen Ende der Startbahn konnektiert. Beim Startvorgang wird das Seil schnell eingezogen, dadurch wird das Segelflugzeug in die Luft gebracht. In der Regel erreichen wir mit dieser Startmethode an unserem Platz Starthöhen um die 400-600m.
Beim Flugzeugschlepp (kurz: F-Schlepp) wird das Segelflugzeug hinter einem Motorflugzeug eingehängt und dadurch in die Luft gezogen. Beim F-Schlepp kann die Höhe frei gewählt werden, ebenso die Position, wo das Segelflugzeug sich vom Motoflugzeug löst.
Da das Motoflugzeug beim Starten größere Unterhaltungskosten als eine Seilwinde hat, ist der F-Schlepp teuerer. Aufgrunddessen werden meist für Strecken- oder Kunstflüge der F-Schlepp gewählt, für kleinere Runden am Platz ist meist die kostengünstigere Seilwinde die erste Wahl.